Für die Aus- und Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer stehen neue Regelungen an. Der Praxisanteil rückt in den Fokus, der Zeitaufwand reduziert sich auf einen Tag.
Die Aus- und Fortbildung für die Erste Hilfe im Betrieb erfährt eine Revision. Bis zum 31. März 2015 umfasst die Grundschulung insgesamt 16 Unterrichtseinheiten (UE) und das Erste-Hilfe-Training acht UE. Die wesentliche Änderung ab dem 1. April 2015: Die Erste-Hilfe-Ausbildung wird auf neun UE reduziert, die regelmäßig (alle zwei Jahre) erforderliche Fortbildung wird auf neun UE ausgeweitet. Für diese Neuerung haben sich sowohl die Unfallversicherungsträger als auch die Bundesgemeinschaft Erste Hilfe ausgesprochen.
Anlass für die Neuregelung: In verschiedenen Themenbereichen habe sich eine deutliche Vereinfachungen ergeben, so die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Dies sei unter anderem im Bereich Reanimation der Fall. »Gleichzeitig deuten verschiedene wissenschaftliche Studien darauf hin, dass die Fülle der insbesondere für die Grundausbildung vorgesehenen Themen negative Auswirkungen auf die mittel- bis langfristige Verfügbarkeit der Kenntnisse bei den Teilnehmern hat.«
Zukünftig stehen bei der Ersthelferausbildung die Vermittlung lebensrettender Maßnahmen und einfacher Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie grundsätzliche Handlungsstrategien im Fokus. Auf zu hohe Detailgenauigkeit der Anweisungen und überflüssige medizinische Informationen wird hingegen verzichtet. Gleichzeitig erfolgt eine didaktische Optimierung. Die Fortbildung ist in Zukunft deutlich zielgruppenorientierter gestaltet. Und: Der Praxisanteil insgesamt rückt in den Vordergrund, um die Verfügbarkeit der Kenntnisse zu erhöhen.
Die Inhalte und Neuregelungen finden sich im DGUV Grundsatz 304-001 »Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe«.
Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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