Name des Begriffes: Arbeitsschutzmanagement
Beschreibungen des Begriffes:

Arbeitsschutzmanagement

Der Arbeitgeber hat zur Sicherstellung eines wirksamen Arbeitsschutzes eine geeignete betriebliche Arbeitsschutzorganisation und die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Er hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Arbeitsschutzmaßnahmen bei allen Tätigkeiten und im Rahmen der betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können (§ 3 Abs. 2 ArbSchG).

Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Pflichten kann der Arbeitgeber ein auf ein Arbeitsschutzmanagementsystem basierendes Arbeitsschutzmanagement einführen. Ein Arbeitsschutzmanagementsystem ermöglicht dem Arbeitgeber, die vorgeschriebenen Arbeitsschutzregelungen effektiv umsetzen. Gleichzeitig erfüllt der Arbeitgeber seine Pflichten zur Dokumentation und kann mithilfe eines Arbeitsschutzmanagementsystems nachweisen, dass er seiner Verpflichtung zur sicherheits- und gesundheitsgerechten Organisation des Betriebes und der Arbeitsplätze nachkommt.

Ziel eines Arbeitsschutzmanagementsystems ist es, Unternehmen so zu führen, dass Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als unternehmerische Zielsetzung gleichwertig und im Einklang mit anderen unternehmerischen Zielsetzungen stehen und in allen Unternehmensbereichen und Organisations- und Arbeitsebenen konsequent umgesetzt werden. Trotz des mit der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems verbundenen Aufwandes kann die Wirtschaftlichkeit des Arbeitsschutzes durch ein systematisches Arbeitsschutzmanagements nachhaltig gesteigert werden.

Stand: 10/2015

Typ des Begriffes: definition
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