Im Industrie- und Wohnungsbau kommen Glättmaschinen zum Einsatz. Sind diese mit Benzinmotor betrieben, besteht durch die Abgase das Risiko einer Kohlenmonoxid-Vergiftung.
Für die Bearbeitung von Beton, Estrich oder anderen Fußbodenbelägen braucht es oftmals Glättmaschinen. »Bei Glättmaschinen mit Benzinmotoren ohne Katalysator ist die Konzentration von Kohlenmonoxid (CO) in der Luft am Arbeitsplatz so hoch, dass akute Vergiftungsgefahr besteht«, sagt Frank Werner, stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Prävention der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Das Gefährliche daran: Kohlenmonoxid ist farb- und geruchlos, sodass Beschäftigte es nicht wahrnehmen. Der Einsatz benzinbetriebener Baumaschinen in Hallen und Räumen führe daher immer wieder zu Vergiftungen, in manchen Fällen mit Todesfolge.
Am Arbeitsplatz liegt der zulässige Grenzwert von Kohlenmonoxid bei 35 Milligramm pro Kubikmeter. Glättmaschinen mit Benzinmotoren ohne Katalysator können in einer geschlossenen Arbeitsumgebung aber die Werte auf bis zu 250 bis 500 Milligramm pro Kubikmeter ansteigen lassen. Vor der erstmaligen Verwendung einer Glättmaschine müssen Betriebe daher eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Daraus lassen sich präventive Maßnahmen und die arbeitsmedizinische Vorsorge ableiten. Informationen zu Einsatzbereichen und erforderlichen Schutzmaßnahmen der Maschine finden Verantwortliche in den Herstellerangaben. In der Regel verbietet bereits die Betriebsanleitung den Einsatz benzinbetriebener Maschinen in geschlossenen Räumen.
Werner weist zudem auf Alternativen hin: »Sicher und sinnvoll sind elektrobetriebene Glättmaschinen im Wohnungsbau. Im Estrich- und Industriebodenbau sind gasbetriebene Maschinen von Vorteil. Das Mindeste sind Katalysatoren, wenn schon benzinbetriebene Glättmaschinen im Einsatz bleiben sollen, aber auch hier sind die Einsatzgrenzen sehr eng.« Darüber hinaus bietet die BG BAU ihren Mitgliedsunternehmen finanzielle Zuschüsse an. So können beispielsweise für die Nachrüstung eines Katalysators bis zu 250 Euro beantragt werden. Bei der Anschaffung einer gasbetriebenen Doppel-Glättmaschine seien bis zu 500 Euro Zuschuss möglich.
Quelle/Text: BG BAU, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)