Für vier Krankheitsbilder liegen ausreichende wissenschaftliche Erkenntnisse vor, diese zukünftig wie eine Berufskrankheit anzuerkennen. Darauf machen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen aufmerksam.
Bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat der Ärztliche Sachverständigenbeirat »Berufskrankheiten« vier wissenschaftliche Empfehlungen für neue Berufskrankheiten veröffentlicht. Diese wissenschaftliche Empfehlung ist Voraussetzung dafür, dass Erkrankungen in die Berufskrankheitenliste aufgenommen werden.
Zu den vier Erkrankungen zählen:
- Leukämie durch Butadien
- Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
- Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
- Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern
Die von diesen Krankheiten betroffenen Berufsgruppen sind vielfältig. So kommt Leukämie durch die Einwirkung von Butadien vor allem bei Arbeitnehmern in der Kunstkautschuk- und Gummiindustrie vor. »Voraussetzung für die Anerkennung einer Erkrankung durch Butadien ist eine lange, regelmäßige Einwirkung des Stoffes. Die Empfehlung legt deshalb eine Dosis-Wirkung-Beziehung fest«, so die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Kehlkopfkrebs und Harnblasenkrebs durch PAK betrifft Beschäftigte, die in ihrem Tätigkeitsfeld mit der Verarbeitung oder Verwendung von Steinkohleteerpechhaltigen Produkten zu tun haben. Dies ist beispielsweise in der Aluminium- und Gießereiindustrie der Fall, kommt aber ebenso bei anderen Berufsgruppen wie Schornsteinfegern oder Hochofenarbeitern vor. Betroffen von fokaler Dystonie bei Instrumentalmusikern sind ausschließlich professionell Musizierende wie zum Beispiel Orchestermusiker oder Musiklehrer.
Krankheiten können nach § 9, Abs. 2 SGB VII wie eine Berufskrankheit anerkannt werden, sofern nach neuen Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Als Berufskrankheit bezeichnet der Gesetzgeber Erkrankungen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.
Quelle/Text: DGUV/BMAS, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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