Lärm kann irreversible Schäden am Gehör verursachen. Um vorzubeugen und die richtige Schutzmaßnahme zu wählen, hilft diese Checkliste.
Wie Betriebe Lärmschutzmaßnahmen planen und den richtigen Gehörschutz auswählen können, dazu gibt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) eine Checkliste an die Hand. Denn bei Arbeitsumgebungen mit regelmäßiger Lärmeinwirkung besteht für Beschäftigte die Gefahr, das Gehör dauerhaft zu schädigen. Lärmschwerhörigkeit ist eine Berufskrankheit. Sie entsteht schleichend und ist nicht umkehrbar. Um diese Gesundheitsgefahren zu vermeiden, braucht es wirkungsvollen Schutz für die Ohren. Zu berücksichtigen sind die Bestimmungen der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung. Die tägliche Lärmexposition muss auf unter 80 Dezibel beschränkt werden, bei einmaligem Lärmereignis auf unter 135 Dezibel. Übersteigt die Exposition den vorgeschriebenen Maximalwert, sind Arbeitsschutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip erforderlich – also erst technische, dann organisatorische und zuletzt persönliche Schutzmaßnahmen.
Um die Belastungen für das Gehör zu minimieren, müssen zunächst technische und organisatorische Maßnahmen geprüft werden. Auf Baustellen ist damit unter anderem die Verwendung von lärmgeminderten Maschinen sowie lärmgeminderten Kreissägeblättern oder Trennscheiben gemeint. Auch die Kennzeichnung von Lärmbereichen zählt dazu – mit dem Hinweis, dass ein Gehörschutz zu tragen ist. Um lärmintensive Einsätze zu vermeiden, bieten sich flexible Arbeitszeiten oder ein Rotationsprinzip an. Reichen die technischen und organisatorischen Möglichkeiten nicht aus, ist der Schutz des Gehörs über die persönliche Schutzausrüstung sicherzustellen. Erreicht der tägliche Lärmpegel 85 Dezibel, ist ein Gehörschutz zu tragen. Diesen müssen Betriebe ihren Angestellten in CE-geprüfter Qualität zur Verfügung stellen.
Doch nicht jeder Gehörschutz eignet sich für jeden Zweck. Bei der Wahl des richtigen Gehörschutzes sind Gegebenheiten und Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes zu ermitteln. Die BG BAU empfiehlt dazu, folgenden Fragen nachzugehen:
- Wie hoch ist die Tages-Lärmexposition?
- Müssen wichtige Informationen trotz Lärm hörbar sein?
- Müssen Warnsignale erkannt werden?
- Müssen Schallquellen geortet werden können?
- Ist Kommunikation erforderlich?
- Wird bei Hitze gearbeitet?
- Ist der Arbeitsplatz besonders staubig?
- Wurden die Mitarbeitenden bei der Auswahl des Gehörschutzmodells miteinbezogen?
- Wurden die Beschäftigten in der Anwendung und dem Einsatz des Gehörschutzes unterwiesen?
Quelle/Text: BG BAU / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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